Die finanzielle Zukunftsplanung gehört zu den wichtigsten Aspekten eines stabilen Lebens. Viele Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf eine besondere Form der Unterstützung: vermögenswirksame Leistungen was ist das eigentlich genau und wie kann man davon profitieren? Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen und zeigt, wie Sie dieses wertvolle Instrument zum Vermögensaufbau optimal nutzen können.
Grundlagen der vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen, die Ihr Arbeitgeber für Sie in bestimmte Anlageformen einzahlt. Diese können bis zu 40 Euro monatlich betragen – abhängig von Ihrer Branche und dem geltenden Tarifvertrag manchmal sogar mehr. Das Besondere: Diese Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf ein spezielles Anlagekonto überwiesen, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Einige Arbeitgeber zahlen VL zusätzlich zum regulären Gehalt, während andere Unternehmen diesen Betrag vom Bruttolohn abziehen. In jedem Fall handelt es sich um eine Chance, systematisch Vermögen aufzubauen – oft mit staatlicher Unterstützung in Form der Arbeitnehmersparzulage.
Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen anzulegen:
- Bausparvertrag: Eine klassische Option, insbesondere für Menschen, die langfristig eine Immobilienfinanzierung planen.
- Aktienfondssparplan: Bietet höhere Renditechancen bei längerfristiger Anlage, aber auch ein höheres Risiko.
- Banksparplan: Die sicherste, aber auch renditeärmste Variante.
- Tilgung von Baukrediten: Eine Möglichkeit für Immobilienbesitzer, bestehende Kredite schneller zu tilgen.
Die Wahl der richtigen Anlageform hängt von Ihren persönlichen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Ein Aktienfondssparplan eignet sich beispielsweise für langfristige Anlagen und kann bei entsprechender Marktentwicklung attraktive Renditen bieten.
Die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage
Besonders attraktiv werden vermögenswirksame Leistungen durch die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet:
- Bei Einzelveranlagung: unter 40.000 Euro
- Bei Zusammenveranlagung (Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften): unter 80.000 Euro
Die Höhe der Förderung variiert je nach Anlageform:
- Bei Bausparen: 9% der angelegten Beträge (maximal 43 Euro jährlich bei Einzelveranlagung)
- Bei Fondssparplänen: 20% der angelegten Beträge (maximal 80 Euro jährlich)
Diese Zulage muss über die Einkommensteuererklärung beantragt werden, indem Sie die entsprechende Anlage VL beifügen.
Sperrfristen und Auszahlungsbedingungen
Für vermögenswirksame Leistungen gelten bestimmte Sperrfristen, die Sie einhalten müssen, um von der vollen staatlichen Förderung zu profitieren. In der Regel beträgt diese Sperrfrist sechs bis sieben Jahre, abhängig von der gewählten Anlageform.
Nach Ablauf der Einzahlungsphase (üblicherweise sechs Jahre) und einer Ruhephase von mindestens einem Jahr können Sie über das angesparte Kapital frei verfügen. Beachten Sie jedoch: Bei einer vorzeitigen Kündigung oder Auszahlung verlieren Sie in den meisten Fällen den Anspruch auf die staatliche Förderung.
Strategien zur optimalen Nutzung von VL
Um das Maximum aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen herauszuholen, sollten Sie einige strategische Überlegungen anstellen:
- Kombinieren Sie verschiedene Anlageformen: Es ist möglich, die VL auf mehrere Anlagen zu verteilen und so verschiedene Fördertöpfe auszuschöpfen.
- Ergänzen Sie mit Eigenbeiträgen: Durch zusätzliche eigene Einzahlungen können Sie die Rendite Ihrer Anlage optimieren.
- Achten Sie auf Fristen: Die Arbeitnehmersparzulage muss innerhalb bestimmter Fristen beantragt werden – für VL beträgt die Antragsfrist vier Jahre, für die Sparzulage zwei Jahre nach Ende des Einzahlungsjahres.
- Denken Sie langfristig: Vermögenswirksame Leistungen sind ein Instrument für den langfristigen Vermögensaufbau. Planen Sie entsprechend und lassen Sie sich nicht von kurzfristigen Marktbewegungen beeinflussen.
Besondere Regelungen für Teilzeitbeschäftigte
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, haben Sie ebenfalls Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Allerdings wird die Höhe der VL und der Arbeitnehmersparzulage proportional zu Ihrem Beschäftigungsgrad berechnet. Bei einer 4-Tage-Woche (bei einer regulären 40-Stunden-Woche) hätten Sie beispielsweise Anspruch auf 80% der üblichen Zulagen.
Vermögenswirksame Leistungen beantragen – so gehen Sie vor
Um von vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren, müssen Sie aktiv werden:
- Informieren Sie sich, ob Ihr Arbeitgeber VL anbietet und in welcher Höhe.
- Wählen Sie eine passende Anlageform und einen entsprechenden Anbieter.
- Schließen Sie einen VL-fähigen Vertrag ab.
- Reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber den Vertrag mit einer Überweisung der VL auf dieses Konto ein.
- Beantragen Sie nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres die Arbeitnehmersparzulage über Ihre Steuererklärung (Anlage VL).
Wichtig ist, dass Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen nicht verfallen lassen. Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr Geld, weil sie ihren Anspruch nicht geltend machen. Sprechen Sie Ihre Personalabteilung an und klären Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Fazit: Ein unterschätztes Instrument zur finanziellen Vorsorge
Vermögenswirksame Leistungen sind ein wertvolles Instrument zum langfristigen Vermögensaufbau, das leider von vielen Arbeitnehmern nicht oder nicht optimal genutzt wird. Mit der richtigen Strategie und Anlageform können Sie von diesem Vorteil profitieren und gleichzeitig staatliche Förderung erhalten.
Besonders für jüngere Arbeitnehmer bieten vermögenswirksame Leistungen eine hervorragende Möglichkeit, frühzeitig mit dem systematischen Sparen zu beginnen und langfristig Vermögen aufzubauen. Der frühe Einstieg zahlt sich dank des Zinseszinseffekts besonders aus.
Nutzen Sie diesen finanziellen Vorteil und lassen Sie Ihr Vermögen für Sie arbeiten – Ihr zukünftiges Ich wird es Ihnen danken!